Grundlegende Informationen zum Arbeitsrecht für Unternehmen

Das Arbeitsrecht ist für Unternehmen von enormem Bedeutungsgrad. Das Arbeitsrecht für Unternehmen kommt bereits bei der Formulierung der Stellenanzeige zum Einsatz, bei der Erstellung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen, der täglichen Zusammenarbeit im Betrieb und endet mit dem Austreten von Firmenmitgliedern aus dem Betrieb.

Ehe mit einem Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird, kommt das Arbeitsrecht mit ins Spiel: Die ausgewiesene Position muss frei von jeglicher Art von Diskriminierung sein. Es darf nicht das Gefühl entstehen, dass künftige Arbeitnehmer hinsichtlich ihres Alters, Geschlechtes, ihrer sexuellen Orientierung usw. zurückgestellt werden.

Wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, muss dieser mit dem AGB-Recht im Einklang stehen. Fast keine andere Rechtsgrundlage ist von so großer Bedeutung wie dieses Recht für allgemeine Geschäftsbedingungen. Das AGB-Recht zählt somit zu den am meisten genutzten Hilfsquellen in der Vertragsabfassung. Die Grundsätze des AGB-Rechtes sollten dem Arbeitnehmer sowie auch dem Unternehmer bekannt sein, um eine etwaige Missachtung von vorneherein zu vermeiden.

Das Arbeitsrecht für Unternehmen schlägt auch vor, mit dem Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren, und zwar aus dem Grund, dass eingestellte Arbeitnehmer zu einem Folgezeitpunkt nicht für Konkurrenten des Unternehmens arbeiten. Was Sonderzahlungen, Sonderzuwendungen, Gutscheine etc. anbelangt, können diese in einem bestimmten Ausmaß vertraglich auf die Person angepasst werden.

Es müssen auch rechtskräftige Ausschlusszeiträume abgemacht werden, damit offene Berechtigungen im Voraus bekannt gegeben werden können.

Eine Sparte für sich ist die Leiharbeit. Auch bei einem Leiharbeitsverhältnis geht es darum, bestimmte gesetzliche Mindestvorgaben zu berücksichtigen. Ein weiteres Kriterium ist, auf welcher Grundlage Arbeitnehmer angestellt werden. Ist es vom Gesetz her erlaubt, zum Beispiel Freelancer einzusetzen, oder nicht?

Ein Unternehmen wird beinahe täglich mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, vielfach in den Personalabteilungen. Hier treten laufend eine Reihe von Ungereimtheiten ans Licht: die Begleichung abgeleisteter Überstunden, der erlaubte Urlaubszeitraum, die Anhalte Dauer eines Konkurrenzverbotes, das geltende Arbeitsrecht des Heimatlandes für ausländische Arbeitskräfte, EU-rechtliche Vorschriften für Mindestarbeitsbedingungen und deren Umsetzung in nationales Recht, die Regelung der Mindestlöhne, branchenspezifischer Mindestlöhne, Zeitlöhne und deren Maßnahmen bei Nichtbeachtung des Mindestlohngesetzes, die Haftung für Sozialabgaben bei Lohnanspruch usf.

Der Arbeitgeber muss sich weiter an die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und der Arbeitszeit halten.

Das Arbeitsrecht regelt auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wird ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf von einem Unternehmen aufgelöst, treten für den Arbeitnehmer eine Reihe von gesetzlichen Schutzbestimmungen in Kraft. Es kann auch sein, das ein Arbeitnehmer nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses beantragt. Auch über die geltenden rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich sollte ein Unternehmen informiert sein. 

Überall in diesen Sektoren müssen eine Reihe von Gesetzeslagen, Richtschnüren und Beschlüssen eingehalten werden, die für Arbeitgeber nicht immer ganz einfach zu handhaben sind. Deshalb holen sich Unternehmen für die arbeitsrechtlichen Belange oft professionelle Hilfe, zum Beispiel bei Dr. Wolfgang Kröner Rechtsanwalt.

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