Notar: Berufsbild und Dienstleistungen

Für Beurkundungen eines Rechtsgeschäftes sind die Dienste eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. In folgenden Bereichen ist die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben, beziehungsweise zu empfehlen. Bezüglich Immobilien (Kauf, Schenkung, Grundschuld), Ehe und Familie (Ehevertrag, Adoption, vertraglich vereinbarte Scheidung), Erbe oder Schenkung (Testament, Erbrecht, Antrag auf Erbschein, Schenkungsvertrag), Vorsorgevollmacht (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung), Unternehmen (Gründung Unternehmen, Anmeldung Handelsregister).

Außerdem ist das Beisein eines solchen Sachverwalters anzuraten, bei Vereinbarung bezüglich Scheidung, Auseinandersetzungen Nachlass, sowie bei Schlichtungstätigkeiten. Ein Notar wird auch benötigt bei Beurkundungen aller Art, sowie bei Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften. Zudem beurkundet diese Amtsperson Beschlüsse von Versammlungen, nimmt Verlosungen vor und erstellt Nachlassverzeichnisse. Selbst freiwillige Versteigerungen kann er ausführen, zudem Auseinandersetzungen was Auseinandersetzungen beim Nachlass betrifft, übernehmen. Da diese Amtsperson eine überaus wichtige Aufgabe für das Gemeinwesen ausführt, darf er seine Amtstätigkeit nicht ohne triftigen Grund verweigern.

Er muss sozusagen jedem Suchenden nach Recht mit seiner Urkundentätigkeit Hilfe leisten. In der Regel bedeutet das, dass er auch kurzfristig Termine zur Beurkundung anberaumen muss. Diese Amtsperson führt keine gewerbliche, sondern eine hoheitliche Tätigkeit durch.
Daher ist er auch Ausführer eines öffentlichen Amtes. Ziel notarieller Dienstleistungen muss es sein, eine rechtlich korrekte, im Geben und Nehmen ausgewogene, beurkundete Lösung zu finden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch zwingend vorgeschrieben, dass zahlreiche Rechtsgeschäfte nur durch eine solche Amtsperson Gültigkeit haben. Hintergrund für dieses Erfordernis ist, dass bei rechtlich und wirtschaftlich wichtigen Vorgängen keine Seite übervorteilt werden soll.

Wichtige Rechtsgeschäfte die dieser Vorschrift unterliegen sind Grundstücksübertragungen, Verträge Erbrecht, Bauträgerverträge, Schenkung oder Überlassung von Immobilien, Eheverträge, Anträge bezüglich Adoption, Gründung von Kapitalgesellschaften. Auch bei Testamentseröffnung ist seine Anwesenheit erforderlich. Zusammenfassend kann man sagen, Personen die eine solche Tätigkeit ausführen, kann man auch als Volljuristen bezeichnen. Deren Aufgabe besteht darin, als unparteiische Berater und rechtliche Absicherung tätig zu sein. Sie werden vom zuständigen Justizministerium ernannt. Wer diesen Beruf ergreifen möchte, muss eine mehrjährige Ausbildung absolvieren. Zumindest sollte die erste und zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich absolviert worden sein. Seine Hauptaufgabe besteht darin, unerfahrene Beteiligte vor einer rechtlichen Benachteiligung zu bewahren. So hält zum Beispiel der Gesetzgeber die Teilnahme bei einem Hauskauf für unverzichtbar. Bei diesem Geschäft steht viel Geld auf dem Spiel; eine Benachteiligung des Käufers oder Verkäufers könnte dessen finanziellen Ruin bedeuten.

Das versucht ein Volljurist mit einer ausführlichen rechtlichen Beratung zu verhindern. Bei dieser Vorgehensweise bewahrt diese Amtsperson stets seine Neutralität. Neben der Beratung besitzt diese Tätigkeit noch einen weiteren Vorteil, was beurkundet wurde, dient als Beweis bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch als Schlichter kann dieser eingesetzt werden, erspart oft den Gang zum Gericht. Für Espelkamp ist Müller Exter & Partner GbR Ihr erfahrener Notar. 

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