Rechtsanwalt – das Berufsbild und die Aufgaben

Der Rechtsanwalt ist uns bekannt aus Film- und Fernsehen. Er trägt schicke Anzüge, fährt ein teures Auto und verbringt einen großen Teil seiner Zeit vor Gericht. Aber wie ist es wirklich Anwalt zu sein? Bevor man als Anwalt tätig werden kann, muss zunächst das Jura-Studium bewältigt werden. Je nach Region und Land dauert das Studium in Regelstudienzeit etwa 5 Jahre, schließt mit dem ersten Staatsexamen ab, gefolgt von einem zweijährigen Referendariat und dem zweiten Staatsexamen. Bekannt sind die Examina, insbesondere für ihre hohe Durchfallquote und die sehr sparsame Verteilung von Bestnoten. So erreichen lediglich um die 15 % pro Durchgang im staatlichen Teil mindestens 9 Punkten und damit das begehrte vollbefriedigend.

Unabhängig von der Note kann aber nach dem zweiten Staatsexamen bei der Anwaltskammer die Zulassung als Rechtsanwalt beantragt werden. Dem frischen Anwalt stehen dann verschiedene Wege offen. Selbstständigkeit oder Anstellung? Allgemein tätige Kanzlei oder Spezialisierung? Großkanzlei oder Unternehmen? Die Möglichkeiten sind so vielfältig wie die späteren Tätigkeiten. Neben der Art des Arbeitgebers variieren auch die möglichen Tätigkeitsgebiete sehr stark. Während der Strafverteidiger sich für ein faires Verfahren des Angeklagten einsetzt, befasst sich der M&A Anwalt mit der Übernahme von Unternehmen und der im Arzthaftungsrecht tätige Anwalt kämpft für ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler.

Der Alltag vieler Anwälte wird dann oft von der Aktenarbeit bestimmt. Einarbeitung in Literatur und Rechtsprechung, die für den Fall von Bedeutung sind, Kommunikation mit dem Mandanten, der Gegenseite und dem Gericht sowie fachlicher Austausch mit den Kollegen. Viele Verfahren spielen sich weniger im Gerichtssaal, sondern in verschiedenen Schriftsätzen ab. Dabei muss der Rechtsanwalt nicht nur das Recht im Auge behalten, sondern auch die Interessen des Mandanten, mögliche emotionale Belange der Beteiligten und Beweisprobleme in tatsächlicher Hinsicht. Hier sind verschiedene Fähigkeiten und Fertigkeiten gefordert, die vielleicht nicht auf den ersten Blick offensichtlich sind. Neben einer schnellen Auffassungsgabe, der Fähigkeit sich auch unbekannte Problemkomplexe zu erschließen, einem selbstbewussten Auftreten und Verhandlungsfähigkeit, bedarf es regelmäßig auch einem erheblichen Einfühlungsvermögen gegenüber dem Mandanten.

Daneben werden durch Globalisierung viele Fälle immer komplexer und der Bedarf an Anwälten bleibt weiterhin hoch. Die Zahl der Absolventen sinkt aber seit Jahren. Insbesondere das zweite Examen wird aber von immer weniger Studienanfängern auch tatsächlich noch abgelegt. Insgesamt wird die Anwaltschaft dadurch im Schnitt immer älter. Einem möglichen Anwaltsmangel können automatisierte Verfahren in unkomplizierten Bereichen, etwa im Fluggastrechterecht, zum Teil entgegenwirken. Für viele Verfahren kommt das aber kaum in Betracht. Schließlich ist der Rechtsanwalt nicht nur bloßer Rechtsanwender, sondern als Organ der Rechtspflege Teil der dritten Gewalt im Staat und gleichzeitig ein Begleiter für den Mandanten im doch oft undurchsichtigen Rechtssystem.

Weitere Informationen zum Thema Rechtsanwalt finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der HaackSchubert Partnerschaftsgesellschaft mbB.

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