Fachanwalt für Arbeitsrecht – im Dienste der Arbeitnehmer

Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ist sehr populär. 20 Prozent aller tätigen Fachanwälte haben sich für dieses Spezialgebiet qualifiziert.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftigt sich allgemein mit allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dabei geht es überwiegend um den Schutz der Arbeitnehmerschaft. Verhindert werden sollen schlechte Arbeitsbedingungen und Ausbeutung der Arbeitnehmer.
Nach Paragraf 10 der Fachanwaltsverordnung muss ein Anwalt des Arbeitsrechtes Kenntnisse in den Bereichen Individualarbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht und Verfahrensrecht vorweisen.
Beim Individualarbeitsrecht geht es um den konkreten Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dieser Vertrag regelt unter anderem Gehalt, Tätigkeit der Arbeit und Urlaubstage. Er darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen, indem er ihm zum Beispiel weniger als die ihm zustehenden Urlaubstage gewährt.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Betrieb und Betriebsrat. Man spricht dann von Vertriebsvereinbarungen. Außerdem beeinflusst es das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeberverband und Gewerkschaft im sogenannten Tarifvertrag.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Seine Expertisen reichen dabei von der Bewerbung bis zum Thema Kündigung.
Konkret bedeutet das, er prüft die Möglichkeit einer Fahrtkosten-Erstattung bei einem Bewerbungsgespräch oder die Richtigkeit eines Einzel-Arbeitsvertrages. Er kann ebenso die Unrechtmäßigkeit eines befristeten Arbeitsvertrages feststellen und dessen Unwirksamkeit.
Arbeitsschutz ist natürlich auch ein wichtiges Thema. So hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen, dass den Arbeitnehmern keine Verletzungsrisiken entstehen durch zu wenig Schutz am Arbeitsplatz. Auch hat der Arbeitgeber für eine angemessene Raumtemperatur während den Arbeitszeiten zu sorgen. Gibt es in diesen Bereichen Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht, hilft der Fachanwalt seinen Mandanten dagegen vorzugehen.
Sollten Lohfortzahlungen eingestellt werden, oder der Antrag auf Urlaub abgewiesen werden, so ist es der Anwalt für Arbeitsrecht, der dem jeweiligen Antragsteller zur Hilfe kommt. Wenn dem Arbeitnehmer trotz Kündigungsschutz gekündigt wird, so erwirkt er eine Klage beim Arbeitsgericht. Sollten seinen Mandaten Abfindungszahlungen zustehen, so ist er auch hier mit seinem Rat gefragt.
Aber er kann natürlich auch die Gegenseite beraten, wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber unsicher ist, über die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung oder seiner Verweigerung einer Abfindung.

Um Fachanwalt werden zu können muss man ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen haben. Anschließend muss man mindestens sechs Jahre juristische Erfahrung gesammelt haben. Auch muss die Zulassung zum Rechtsanwalt mindestens drei Jahre zurückliegen. Bestehen all diese Voraussetzungen, so kann man den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht bei einer Anwaltsakademie belegen.
Um letztendlich den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bekommen, ist es erforderlich, dass der Anwärter mindestens 100 Fälle im arbeitsrechtlichen Bereich bearbeitet hat. Dabei müssen mindestens fünf aus dem Gebiet des Individualarbeitsrechts und mindestens fünf Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht stammen.

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